Wenn jemand vor Menschenrechtsverletzungen in ein anderes Land flieht, heißt das noch lange nicht, dass diese Person dort auch als Flüchtling anerkannt wird. Das gilt umso mehr, wenn es nicht um Eingriffe in die bürgerlichen Freiheiten, sondern um die Verweigerung sozialer Rechte geht. Denn wer von sozialer Ungleichheit und Armut spricht, macht ein großes Fass auf... Der Anwalt für Ausländerrecht Dr. Reinhard Marx hat sich damit in seinem Aufsatz "Diskriminierung als Fluchtgrund" auseinandergesetzt. Wir haben mit ihm über die Voraussetzungen des Flüchtlingsrechts, insbesondere im Hinblick auf sozialrechtliche Diskriminierung, gesprochen.