Maaßen wurde schließlich ins Innenministerium verschoben, seine Behörde, die in den letzten Jahren massiv ausgebaut wurde, ist geblieben, so wie nach allen Skandalen. Wozu taugt sie eigentlich überhaupt? Eigentlich nur dazu, dass jeweils andere Lager durch Hinweis auf Beobachtung durch den Verfassungsschutz in Misskredit zu bringen. Braucht man ein Amt dafür, um sich eine Meinung über die AfD zu bilden? Reichen da nicht ihre Bundestagsdebatten? Ist es nicht typisch deutsches obrigkeitsstaatliches Denken, einer Behörde solche Wertungen zu überlassen? Wo es um wirklich kriminelle Gefahren geht, ist der Verfassungsschutz ohnehin nicht zuständig. Das sind einige der Argumente, die der Jurist und Publizist Horst Meier im Gespräch mit Radio Dreyeckland erwähnt. Horst Meier hat u. a. zusammen mit Claus Leggewie das Buch "Nach dem Verfassungsschutz. Plädoyer für eine neue Sicherheitsarchitektur der Berliner Republik" (Berlin 2012) und zuletzt ebenfalls mit Leggewie und mit Johannes Lichdl "Das zweite Verbotsverfahren gegen die NPD. Analyse, Prozessreportage, Urteilskritik" (Berlin 2017) geschrieben. Weiteres zum VS findet sich auf der Webseite von Horst Meier: http://www.horst-meier-autor.de/