Zensus 2011 - Haushaltebefragung: Widerspruch und Eilantrag

Zensus 2011 - Haushaltebefragung: Widerspruch und Eilantrag

Knapp 10 Prozent sind oder waren von ihr betroffen: Die Rede ist von der Haushalte-Befragung im Rahmen des Zensus 2011.
Innerhalb von 14 Tagen sollten die Betroffenen, die nach einem Zufallsverfahren ermittelt wurden, den grünen Fragbogen ausgefüllt an die zuständige Erhebungsstelle zurückschicken oder abgeben. Der 8-seitige Frageboten konnte auch mithilfe einer so genannten „Interviewers“ oder online ausgefüllt werden.

Doch nicht alle wollen oder wollten ihrer „Auskunftspflicht“ nach § 18 Zensusgesetz 2011 nachkommen - zum Beispiel weil sie ihr „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ verletzt sahen.

Werner Hülsmann vom AK Zensus zu den Möglichkeiten, sich jetzt noch gegen die Haushalte-Befragung zu wehren: