Zu Guter Letzt bekam Jürgen Grässlin vor dem Bundesgerichtshof recht. Seine Äußerungen am Tage des Schrempp Rücktritts vom DaimlerChrysler Vorstandvorsitz braucht er nicht zurückzunehmen.
Im Gespräch mit Prozessvertreter Dr. Wendt Nasall wird die unterschiedliche Gewichtung von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz durch den BGH im Gegensatz zu den Vorinstanzen in Hamburg - LG und OLG- deutlich.