# Keine Wiederinbetriebnahme des AKW Fessenheim
Sommerlochthema oder Fallgrube für AKW-Gegner
# OLG Karlsruhe halbiert Strafe:
Querdenken- und AfD Aktivisten Robert H. nun nicht mehr Vorbestraft
## Am 22.2.2020 & am 29.6.2020 wurden die maroden Reaktoren im AKW Fessenheim endlich abgeschaltet.
Ein großer Erfolg für die trinationale Umweltbewegung am Oberrhein.
Die rechtspopulistische Partei von Marine Le Pen, der Rassemblement National (RN), hat am 18.06.2025
einen Beschluß für die die Wiederinbetriebnahme der schon für den Abriß vorbereiteten Atomkraftwerke
Fessenheim durch die Nationalversammlung gebracht.
Die RN nutzte aus, dass nach einer Sitzungsunterbrechung
nicht genügend Abgeordnete der anderen Parteien zurückkamen, um gegen den Antrag zu stimmen. Realisiert
werden diese Pläne wohl kaum. Die französische Atomaufsicht sagt, dass das alte AKW schon lange nicht
mehr den derzeitigen Sicherheitsstandards entspricht und der Abbau bereits zu weit fortgeschritten ist.
Trotzdem zeigt dieser Beschluss in Frankreich geht die Sonne später auf als in Deutschland.
Stefan Auchter, Geschäftsführer des BUND Regionalverbands Südlicher Oberrhein und Mitglied
der Begleitkommission für den Abbau des Atomkraftwerks Fessenheim sprach mit Konrad von Radio Dreyeckland.
## Im Juni 2021 ereignete sich im Freiburger Stadtteil Unterwiehre ein Angriff, bei dem mehrere Menschen zum Teil schwer
verletzt wurden. Zunächst wurden zwei Jugendliche durch den Querdenken-Aktivisten und AfD-Kader Robert H.,
die diesen als „Fascho“ bezeichnet hatten, durch Pfefferspray verletzt. Die Ersthelfenden – ein älteres Ehepaar – verletzte
der extrem rechte Täter im weiteren Verlauf des Geschehens ebenfalls mit Pfefferspray. Als dieses leer war, stach Robert H.
den Mann mit einem mitgeführten Taschenmesser nieder. Vor dem Amtsgericht wurden dann – rund 1,5 Jahre später –
lediglich die Pfefferspray-Stöße gegen das Ehepaar verhandelt. Robert H. wurde aber trotzdem verurteilt.
Drei Jahre nach
der Tat bestätigte das Landgericht Freiburg das Urteil aus erster Instanz. Die Verteidigung ging anschließend Revision.
Das Ober Landesgericht Karlsruhe vermilderte vor zwei Monaten in ihrer Entscheidung nun das Urteil vom Landgericht
erheblich.
Mit 60 Tagessätzen wurde Robert H.s Strafe halbiert und er gilt zudem als nicht vorbestraft. Als vorbestraft gilt
man erst ab einer Strafe zu mindestens 90 Tagessätzen.
Julian Steiger von der Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt – LEUCHTLINIE –
erläutert in dem Gespräch mit Radio Dreyeckland die Hintergründe und vor allem, was dieses Urteil für die Betroffene
von (extrem) rechter Gewalt bedeutet. Die Leuchtlinie begleitet und unterstützt das betroffene und zivilcouragierte
Ehepaar durch den gesamten Prozessverlauf.