Acht Jahre Stalking – keine Bewährung für den Angeklagten!: Urteil nach unzähligen Verstößen gegen Näherungsverbot

Urteil nach unzähligen Verstößen gegen Näherungsverbot

Cafe_Bedrohung_Amtsgericht_Freiburg_17_Juli_2026_RDL.jpg

Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
(c) Thomas/RDL

Zehn Zeug:innen, ein Angeklagter ohne jede Spur von Reue, und eine Richterin, die immer wieder grinst. Am 17. Juli stand Joachim B. (Name geändert) erneut vor Gericht. Er macht einer Cafè-Besitzerin im Quartier, ihrer Familie, Angestellten sowie anderen, die seinen Weg kreuzen, das Leben mehr als nur schwer.

RDL war bei der Gerichtsverhandlung.

------------------------------------------------------------------------------------

Update (07.08.2026): 

Nachdem Joachim B. schon kurz nach der Verhandlung erneut gegen ein gerichtliches Näherungsverbot verstoßen hat, ordnete das Amtsgericht Freiburg, nach Mitteilung der Pressestelle des Polizeipräsidiums Freiburg, eine 25-tägige Ordnungshaft an.

Das Näherungsverbot verbietet Joachim B. sich auf unter 200m dem Café oder auch dessen Besitzerin oder ihrer Familie zu nähern; er verstößt jedoch systematisch gegen dieses Verbot.

Nach Mitteilung der Pressestelle des Polizeipräsidiums werde "der weitere Verlauf (...) zeigen, ob eine Fußfessel (...) notwendig werden wird. Eine Prüfung wird zu gegebener Zeit erfolgen, wobei auch diese Maßnahme einem Richtervorbehalt unterliegt". Eine elektronische Fußfessel würde jeden Verstoß gegen das Näherungsverbot unmittelbar sichtbar machen. 

Autor*in

tmf