KünstlerInnen, die auf der documenta ausstellen, hätten ausgesorgt. Das sagt Robin, der von einer der größten und wichtigsten zeitgenössischen Kunstausstellungen weltweit berichtet...
Update: Aktuelles Interview mit dem Vertreter der Nebenklage Jens Janssen. Anhören (Länge: 9.45 min) {audio}images/stories/audio_mp3/20120710-nachdenpl-16510.mp3{/audio} Download
Donnerstag, 10:30 Uhr Urteilsverkundung der 1. gossen Strafkammer in Saal 4. Salzstr.17
Wenigstens eine Übereinstimmung gab es bei allen Verfahrensbeteiligten um die Ereignisse am 1.10.2011 als der bekennende Nazi Florian Stech in eine Gruppe von Antifaschisten mit Vollgas im 1. Gang fuhr: die Notwehrlage die dem Nazi zu billigbar sei . Egal ob Staatsanwaltschaft, Nebenklage oder Pflichtverteidigung – alle meinten , dass wenn 30 Meter entfernt fünf junge Antifas, die z.T . zum Selbstschutz Masken übergezogen hatten,sich in Bewegung setzten, dann konnte für den Ortenauer Nazi Stech der Eindruck einer Notwehrsituation entstehen. Für Juristen mag dies wohl selbstverständlich sein. Für juristische Laien ist es eher überraschend wann denn, bei solchen Abständen, die „Gegenwärtigkeit“ eines „Angriffs“ oder die unmittelbar bevorstehende „Rechtsgutverletzung“ z. B der Willensfreiheit des Nazi Stechs ernstlich losgehen soll?
Gleichwohl sah die Staatsanwaltschaft, Dr. Rink, auch nach der Hauptverhandlung es als bewiesen an, das das Hineinfahren in die Gruppe deshalb ein versuchter Totschlag war, weil dem Nazi Florian Stech bewusst war bzw. sein konnte, das sein Auto bei Vollgas-Beschleunigen im 1. Gang und 25 und 30 km/h tödliche Verletzungen möglich machen würde. Da ihm zudem mehrere Handlungsmöglichkeiten zur Abwehr ihm vermeintlich drohender Gefahren in seiner Lauerposition im Auto offenstanden, war seine "Verteidigungshandlung " nicht "geeignet". U.a. konnte Stech zu einem anderen Punkt des Parkplatz zu fahren oder zu einer zweiten Ausfahrt oder bei der gleichen Ausfahrt rechts statt links herum.
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