Wer im Gefängnis sitzt, soll medizinisch so versorgt werden wie jemand mit gesetzlicher Krankenversicherung. So steht es im Gesetz, aber damit sind Gefangene rechtlich gerade nicht gesetzlich krankenversichert, sondern die Vollzugsanstalten stellen ärztliches Personal bereit.
Wie es in der Praxis aussieht, hat der Arbeitskreis Knast des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte, kurz vdää, untersucht. Zusammen mit dem Verein Solidarisches Gesundheitswesen hat er dazu eine Broschüre herausgegeben. In diesem Jahr ist die zweite, aktualisierte Auflage erschienen.
Darüber sprach RDL mit Dr. Nadja Rakowitz, der Pressesprecherin des vdää.

