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Diskriminierung und Ausgrenzungsmechanismen sind in unserer Gesellschaft an der Tagesordnung. Seit 2006 gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es soll rassistische Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität verhindern und beseitigen.
Doch konnte das AGG Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, zu ihren Rechten verhelfen? Mit Eva-Maria Andrades vom Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg zogen wir Bilanz.