In Nürnberg kam es am Dienstag den 6. Oktober vor dem Amtsgericht zu einer skandalösen Verurteilung, die nach autoritärem Sicherheitsstaat, aber nicht nach Gewaltenteilung klingt. Über das Urteil wegen vermeintlichem Widerstand gegen die Staatsgewalt berichten nun die Anarchistische Gruppe Nürnberg und die Prolos. Einer der beiden Angeklagten wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt, der andere zu einem Jahr und 3 Monaten. Beide Freiheitsstrafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt. Und das obwohl selbst Polizeizeug_innen und Staatsanwalt sich einig waren, dass es zu keiner Anwendung von Gewalt gekommen ist. Die eingesetzten Beamt_innen wurden nicht einmal berührt. Auch in der Pressemitteilung der Polizei hatte von „lauter Ruhestörung“ gesprochen.
Laut Bericht gab selbst der Staatsanwalt in seinem Plädoyer zu, dass es eher um die Verurteilung der Meinung der Angeklagten gehe, als Sachverhalte und Wahrheit aufzuklären. In seinen Augen sei es grundsätzlich nicht in Ordnung, sich der Polizei gegenüber ablehnend zu verhalten und dies laut zu äußern. Zu den Zeugenaussagen heißt es im Bericht:
"Ein entlastender Zeuge erklärte vor Gericht, dass einer der beiden Angeklagten an diesem Tag nicht einmal anwesend gewesen war. Diese Aussage wurde von Staatsanwaltschaft und Richter als weniger wert eingeschätzt, als die Aussage einer Polizeipraktikantin. Diese konnte sich recht detailliert an das Aussehen eines an dem Vorfall beteiligten erinnern. Obwohl diese Beschreibung eigentlich so gut wie überhaupt nicht mit dem Aussehen des Angeklagten übereinstimmt, wurde er dennoch verurteilt. Diese Zeugin war auch die einzige, die den schließlich zur höheren Strafe Verurteilten gesehen haben will."
Das noch nicht rechtskräftige Urteil verhandelte einen Polizeieinsatz im Juni 2019 am Jannitzer Platz, der immer wieder im Fokus von Gentrifitierungsdebatte, Nutzungskonflikten und Polizeirepression steht.
Die nun zu Haftstrafen Verurteilten sollen damals einer Polizeikontrolle gemeinsam mit vielen anderen Nutzer_innen des Platzes, ein frühzeitiges Ende beschert haben – und zwar mit verbalen Unmutsbekundungen .Die Verurteilten sollen die Polizei damals „laut und unfreundlich“ aufgefordert haben den Platz zu verlassen und die Parknutzer_innen in Ruhe zu lassen.
(FK)