51 Freiburger Flüchtlinge von Wiedereinreisesperre betroffen

51 Freiburger Flüchtlinge von Wiedereinreisesperre betroffen

Die Freiburger Ausländerbehörde hat auf Anweisung des Regierungspräsidium Karlsruhe insgesamt 51 Wiedereinreisesperren erlassen. 14 von den betroffenen Geflüchteten wurden bereits abgeschoben. Unter diesen 14 Personen sind 8 Mitglieder der Familie Ametovic. Diese Informationen gab das Presseamt der Stadt Freiburg gegenüber Radio Dreyeckland bekannt. In welchem Zeitrahmen die Wiedereinreisesperren erlassen wurden, konnte die Pressesprecherin der Stadt, Edith Lamersdorf, nicht sagen. Somit gäbe es 37 "offene" bei Freiburger Flüchtlingen Wiedereinreisperren. Allerdings könnten darunter auch Personen sein, bei denen noch einmal Härtefallanträge o.ä. gestellt wurden.

Wiedereinreisesperren werden von der Ausländerbehörde bei Personen festgelegt, die seitens des Karlsruher Regierungspräsidiums für eine Abschiebung vorgesehen sind. Es ist aber weiterhin unbekannt, wie lange im Voraus das geschieht. In einer aktuellen Anfrage fragen deshalb auch die Unabhängigen Listen bezogen auf den Fall Ametovic: Wann wurde im Falle Ametovic das Wiedereinreiseverbot in die Papiere der Familie
gestempelt?
Zusätzlich wollten die UL u.a. wissen, wer den Hausmeister angewiesen hat, die Eingangstür zum Wohnheim Ametovic frühmorgens aufzuschließen, damit der Abschiebetrupp des RP sofort Zutritt hat.

Selbst wenn von der Stadt erklärt werden kann, dass es für sie unbekannt ist, ob von Personen, bei dennen eine Abschiebung droht, kurzfristig noch Rechtsmittel eingelegt wurden, muss festgehalten werden, dass die Stadt über das städtische Ausländeramt, das die Wiedereinreisesperren im Vorfeld von Abschiebungen festlegt und auch über das Handeln der Hausmeister in den Flüchtlingswohnheimen, die städtische Mitarbeiter sind, sehr wohl in die Abschiebepraxis der Grün-Roten Landesregierung involviert ist.

Die Anfrage der Unabhängigen Listen wurde bisher nicht beantwortet, womit sie erst nach der Sammelabschiebung barbeitet wird.