Wer in Baden-Württemberg zu den Top-Verdiener zählt, kann 2007 im Schnitt drei Millionen Jahreseinkünfte sein eigen nennen, muss aber nur eine Mio. als Steuer zahlen. So wundert es auch nicht, das trotz der Zunahme um 75 % bei ihrer An-Zahl, diese "armen" Einkommensmillionäre zwischen 2004 und 2007 allein ein durchschnittliches Einkommensplus hatten, das zu 50% über dem plus des Durchschnitt der Normalos aller Einkommenssteuerveranlagten lag.
Möglich macht es das "gerechtetste" proportionale Steuersystem der Welt, um dessen Reichenbegünstigungseffizienz sich seit 20 Jahren alle Parteien der Bonner Republik (CDU,SPD,FDP und Grüne) so redlich mühen -ja wahrlich Buhlen. Das Einkommenssteuersystem sieht zwar Steuersätze bis zu 45 % bei Einnahmen über 250.001€ /Jahr vor (Stufe 1: 42 % ab 50.001€). Wenn unsere Einkommens - Milionäre aber nur auf eine Steuer-"Belastung" von sage und schreibe durchschnittlich 35,4 % haben, dann ist dies noch 1,8 % Prozente weniger als die armen normalen Top-Verdiener (37,2%) mit steuerbaren Einkünften zwischen 500.001 und 1 Mio.€ im Jahr.
Das liegt daran, das 72 % der steuerbaren Einkünfte unserer Einkommensmillionäre aus Einkünften im Gewerbebetrieb und weitere 9 % aus Kapitalvermögen stammen. Während die Besteuerung der Kapitaleinkünfte ohnehin noch unter dem durchschnittlichen Einkommenssteuersatz von 20,7 aller Einkommensbesteuerten liegt, werden insbesondere die von Gewerbebetrieben zu zahlenden Steuern auf die Einkommenssteuer ihrer Inhaber angerechnet.
Der Verfasser des Artikels im Statistischen Monatsbericht des baden-württembergischen Landesamt scheint ein treuer FDP-Parteigänger zu sein: Redet er doch davon, das mit ihrem popeligen Anteil von 8,6 % am gesamten Einkommenssteueraufkommen: Sie "leisten einen großen Beitrag zum Einkommensteueraufkommen" Na da ist denn ja noch viel Musike drin ,wie die armen "normalen" Topverdiener mit 500.000 Plus zu entlasten sind. Rössler und Brüderle übernehmen sie, die Wahl 2014 droht!!! Die Daten über die armen Millionär-Verdiener aus 2010 liegen ja eh erst 2014 vor !
Quelle: http://www.statistik-bw.de/Veroeffentl/Monatshefte/essay.asp?xYear=2012&xMonth=09&eNr=08
PS: Vermögenssteuren auf die Gewerbebetriebe fallen selbstverständlich nicht an