AfD Kloth wieder erfolglos - Medienbehörde sieht keinen Verstoss gegen redaktionell-journalistische Grundsätze

AfD Kloth wieder erfolglos - Medienbehörde sieht keinen Verstoss gegen redaktionell-journalistische Grundsätze

Die Auftritte im Internet mit journalistischen Inhalten haben als Aufsichtsbehörde die jeweiligen Medienbehörden für Rundfunkzulassung. Hier kann mensch sich wenden, um Verstösse gelten zu machen.

Der AfD Funktionär und Teninger Rechtsanwalt Kloth, der auf einer Infoveranstaltung der Stadt Freiburg am 1. Juni 2016 in Landwasser zu einer Flüchtlingssammelunterkunft eine rassistische Rede gehalten hat, die der Sozialbürgermeister als aufhetzend titulierte, hat die Einordnung seines Beitrags auf  rdl.de nicht nur mit einer Zivilklage, einer Strafanzeige, sondern auch mit einer Anzeige an Presserat und die in Baden-Württemberg zuständige Medienaufsicht Landesanstalt für Kommunikation angezeigt.
Nun hat auch die Medienbehörde sein Ansinnen auf Rüge abgewiesen. Dies hatte  zuvor die Staatsanwaltschaft Freiburg wie auch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hinsichtlich der von kloth gestellten Strafanzeigen vollumfänglich verfügt.

An der Einstellungsbegründung der lfK ist u.a. auch interessant, dass sie im Gegensatz zum Einzelzivilrichter des LG Freiburg auch die Ansicht begründet, was die Kloth Aussage "er habe noch nie in diesen 20 jahren Jahren jemanden getroffen, der tatsächlich die Gründe, die er im Asylverfahren vorgegebn hat, auch tatsächlich erlebt hat." implizieren kann. U.a. nämlich, dass bei "der streitgegenständlichen Aussage des Beschwerdegegners es sich angesichts dieser Aussagen (..), um eine zusammenfassende Darstellung (handelt), die sehr am Aussagekern gelagert ist und nicht - schon gar nicht bewusst - durch das Weglassen positiver Aspekte unzutreffend ist."