"Die Falschen mussten wieder vor Gericht stehen": Aktivist*innen in zweiter Instanz wegen Protest vor der Credit Suissse verurteilt

Aktivist*innen in zweiter Instanz wegen Protest vor der Credit Suissse verurteilt

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Protest vor der Credit Suisse in Zürich mit Pflanzen vor einem Eingang zur Bank
Protest vor der Credit Suisse in Zürich
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Quelle: 
Collective Climate Justice

Die im Juli 2019 stattgefundenen Proteste vor den beiden Schweizer Großbanken Credit Suisse in Zürich und UBS in Basel beschäftigen auch mehr als zwei Jahre nach den Aktionen die Gerichte. Damals hatten Aktivist*innen verschiedener Gruppierungen mit Blockaden vor den beiden Banken auf die fossilen Geschäfte der Banken aufmerksam gemacht und einen sofortigen Stop dieser Praktiken gefordert. Mit diesen Geschäften sorgen die Banken dafür, dass die Klimakrise weiter angeheizt wird, ungeachtet der sich zuspitzenden Klimakrise.

Im Rahmen der Aktion gab es massive Repression. 64 Menschen wurden vorläufig, d.h. für bis zu 48 Stunden festgehalten. Neun von den beteiligten Aktivist*innen standen dafür im Mai 2021 vor dem Zürcher Bezirksgericht und wurden wegen Hausfriedensbruch und Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 10 Franken und Verfahrenskosten von je 3000 CHF verurteilt.

Das am Freitag, den 18.11.2022, in zweiter Instanz gefällte Urteil des Zürcher Obergerichts bestätigte nun das Urteil.

Über die legitimen Proteste gegen die Credit Suisse, verstärkte Repression gegen Klimaaktivist*innen und das weitere juristische Vorgehen haben wir mit Frida Kohlmann, Mediensprecherin des Collective Climate Justice gesprochen.