Anklage gegen syrische Geheimdienstmitarbeiter wegen Folter

Anklage gegen syrische Geheimdienstmitarbeiter wegen Folter

Zum ersten Mal wird in Deutschland Anklage gegen zwei Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes erhoben. Den beiden Männern wird die Beteiligung an der Folterung von Oppositionellen in Syrien vorgeworfen. Die zuständige Bundesanwaltschaft teilte am gestrigen Dienstag mit, dass die Klage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beim Oberlandesgericht Koblenz eingereicht wurde.

Konkret soll Anwar R. für mehr als 50 Morde, Vergewaltigungen und schwere sexuelle Nötigung verantwortlich sein. Als Leiter einer für die Verfolgung von Oppositionellen zuständige Einheit soll er für die Folterungen in einem Gefängnis in Damaskus zuständig gewesen sein. Dort wurden laut Anklage mindestens 4000 Menschen unter seiner Leitung gequält. Der zweite Angeklagte, Eyad A., soll mindestens 30 Personen verfolgt und in das Foltergefängnis gebracht haben, obwohl er von den Zuständen dort wusste.

Beide Männer hatten sich 2012 beziehungsweise 2013 aus Syrien abgesetzt und waren im Februar diesen Jahres in Deutschland festgenommen worden.