Anmerkungen zum "vereitelten" Bombenanschlag

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Anmerkungen zum "vereitelten" Bombenanschlag

Am frühen Dienstagmorgen hat die Polizei in Schwerin einen 19-jährigen Syrer unter dem Verdacht festgenommen, er habe einen Bombenanschlag mit islamistischen Hintergrund vorbereitet (siehe eine erste Meldung in den Focus Europa Nachrichten). Natürlich gilt einerseits die Unschuldsvermutung, andererseits spricht auch vieles dafür, dass tatsächlich ein Anschlag, welcher Art auch immer verhindert werden konnte. Die Sicherheitsorgane haben ihre Aufgabe in diesem Fall wohl gut erfüllt. Trotzdem kann es Kritik daran geben, wie der Fall der Öffentlichkeit präsentiert wird. Gleich in den ersten Veröffentlichungen war von "hochexplosivem Sprengstoff" die Rede und das wurde dann in den Medien fleißig wiederholt. Dadurch entsteht der Eindruck, ein ungewöhnlich zerstörerischer Sprengstoff sei gefunden worden. In Wirklichkeit bezieht sich der Ausdruck "hochexplosiv" nicht auf die Wirkung der Explosion, sondern auf die Gefahr ihres auch ungewollten Eintretens. Der Sprengstoff, um den es sich laut Pressemeldungen handeln soll, ist Acetonperoxid (TATP). Dieses kann schon bei längerer Lagerung von selbst oder etwa durch Druck explodieren. Darauf bezieht sich "hochexplosiv". Es wurden - nach Medienberichten - nur kleine Mengen davon gefunden. Von anderen Sprengstofffunden ist bisher nicht die Rede. Vielleicht wollte der Verdächtige diesen erst noch herstellen und dann mit Hilfe des schlagempfindlichen TATP zünden. Das weiß man schlicht nicht. Ein weiterer Punkt ist die Behauptung der geplante Anschlag habe möglichst viele Menschen töten sollen. Im gleichen Atemzug betonen die Ermittler, dass nichts über das geplante Anschlagsziel bekannt sei. Das ist ein Widerspruch. Dass der Beschuldigte angeblich dabei war, ein Funkgerät für eine Fernzündung zu präparieren, passt außerdem nicht in das Bild der islamistischen Anschläge der letzten Zeit. Wenn das alles so weit stimmt, hatte der Beschuldigte etwas vor, das es in jedem Fall zu verhindern galt, aber was es genau war, ist unklar.

Ergänzung: Wie sich aus dem unten stehenden Update ergibt war das Peroxid abbestellt worden, das für die Herstellung von TATP notwendig ist. Es kann also kein TATP gefunden worden sein, obwohl es diese Meldung vielleicht als Missverständnis gab. Natürlich kann man spekulieren, was der Beschuldigte mit allen Bestellungen hätte machen können, doch was bisher bekannt geworden ist, ist doch recht dünn.

jk

Update Anmerkung zum rechtlichen Aspekt:
Trotz beträchtlicher Ausdehnung der Strafbarkeit des § 89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) zeigt schon der Presseauftritt der Sprecherin der Bundesanwaltschaft (GBA) eine beträchtliche "Beweisnot" der "Vorbereitungshandlung". Nicht nur dass die georderten bzw. gelagert aufgefundenen Substanzen selbst nach Ansicht des BKA allenfalls für einen Zünder - offen ob Zündfunke per Funk oder Smartphone ausgelöst werden soll -  reichen. Die unterstellte Hauptsprengmasse ist bis dato aber weder existent oder gar geordert (?) . Der GBA gesteht aber auch ein, dass die für den Zünder benötigte wesentliche Per-Oxyd Chemikalie zwar erst geordert, dann aber im September wieder (vor oder nach der Wahl?)  dessen Bestellung storniert wurde!

Im Fall des Nazibombenbastlers Baumann vom Hochrhein wollte das LG Freiburg selbst bei mehreren Zielobjekten inklusive Ausspähung der KTS eine Anklage wegen mangelnder Bestimmtheit des Ziels nicht zulassen. Der Nazi hatte sein Bombenmaterialien nicht  nur zusammen gehabt, sondern montiert.
Selbst die stattgefundenen Sprengübungen einer Freiburg-Kaiserstühler Nazigang - erörtertes Zielobjekt war u.a. ein bekanntes Antifacamp - fand einen gnädigen Emmendinger Amtsrichter. Nicht einmal der Einsatz einer  Testbombenmenge, die auch schon gegen Proteste bei einem Naziaufmarsch mit Verletzungen von Antifas zum Einsatz kam, wurde den beteiligten Nazis  zum strafrechtlichen Verhängnis. 
(kmm)