Juristisch gestoppte Abschiebungen: Auch Abschiebung nach Mazedonien gerichtlich gestoppt

Auch Abschiebung nach Mazedonien gerichtlich gestoppt

In der Auferksamkeit rund um die Abschiebung nach Afghanistan ist teilweise etwas untergegangen, dass ebenfalls am Mittwoch den 22. Februar auch eine Abschiebung aus Baden-Württemberg nach Mazedonien gestoppt wurde. Bei der Abschiebung nach Afghanistan hat einmal das Bundesverfassungsgericht und einmal der VGH Mannheim eine Abschiebung aus Baden-Württemberg gestoppt. Im Fall der Sammelabschiebung in Richtung Balkan musste ebenfalls der baden-württembergische Verwaltunsggerichtshof gegen eine offenbar rechtwidige Abschiebung einschreiten. Betroffen wäre eine suizidgefährdete Frau aus Mazedonien gewesen. Der VGH hob den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. Februar 2017 auf.

In der Begründung des VGH heißt es, es bestehe "ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung (...), wenn die konkrete Gefahr gegeben sei, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch die Abschiebung selbst wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtere und wenn diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden könne."

"Die an die mazedonischen Behörden gerichtete schriftliche Bitte sicherzustellen, dass die abzuschiebende Person nach Ankunft am Flughafen Skopje von einem Arzt in Empfang genommen werde, reiche nicht aus, wenn die deutsche Behörde auf dieses Schreiben nur eine automatisch generierte Antwort eines Servers in Mazedonien erhalte."

Wenn also davon die Rede ist, dass es mehr Abschiebungen geben müsse, um endlich Recht und Gesetz umzusetzen, dann geht dies ganz abgesehen von der oft flüchtlingsfeindlichen Gesetzteslage, völlig an der Realität vorbei. Sehr viele Abschiebungen sind nämlich selbst mit der herrschenden Gesetzteslage nicht in Einklang zu bringen. Hätten die Betroffen adäquaten Zugang zu juristischer Unterstützung und würden nicht viele Gerichte davor zurückschrecken gegen Behördenhandeln zu entscheiden, würde dies noch deutlich öfter ans Tageslicht kommen. (FK)