Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan tritt in Kraft: Über Sonderjustiz zugunsten von InvestorInnen wird weiterverhandelt

Über Sonderjustiz zugunsten von InvestorInnen wird weiterverhandelt

Am heutigen Freitag tritt das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan in Kraft. Das Abkommen wurde jahrelang verhandelt. Im vergangenen Jahr wurde es von den europäischen Institutionen und von Japan unterzeichnet und ratifiziert.

Für dieses reines Handelsabkommen brauchte es nicht die Zustimmung jedes einzelnen Mitgliedstaats der Europäischen Union. Die besonders umstrittene Frage der Sonderjustiz zugunsten von InvestorInnen wird getrennt weiter verhandelt. Diese Frage hatte zu öffentlichem Unmut gegen die Freihandelsverhandlungen mit den USA und Kanada geführt.

Die Europäische Kommission prahlt damit, das Abkommen mit Japan schaffe die wirtschaftlich grösste Freihandelszone weltweit. Denn die Europäische Union und Japan stellen einen Markt von insgesamt mehr als 600 Millionen Menschen und rund einem Drittel des weltweiten Bruttosozialprodukts dar.

Die Europäische Kommission verspricht den VerbraucherInnen eine grössere Auswahl und niedrigere Preise. Sie erwartet, dass europäsiche Konzerne dadurch jährlich eine Milliarde Euro weniger an den Zoll abgeben müssen. Die Allgemeinheit in der EU und Japan verzichtet also mit dem Freihandelsabkommen jährlich auf Zolleinnahmen in Höhe von Milliarden Euro.

Die Europäische Kommission behauptet ferner, das Handelsabkommen mache "unsere Prinzipien" in Bereichen wie dem Klimaschutz zum "globalen Goldstandard". Gleich im nächsten Satz erinnert sie daran, dass Japan Tausende Kilometer entfernt ist.

Die Europäische Union und Japan haben im Januar zusätzlich vereinbart, dass persönliche Daten "frei und sicher" innerhalb dieser Freihandelszone fliessen dürfen. Beide Partner des Abkommens erkennen zu diesem Zweck das jeweils andere Datenschutzsystem als "gleichwertig" an.

(mc)