Bundestag verpflichtet anerkannte Asylbewerber zur Mitwirkung bei Aberkennungsverfahren

Bundestag verpflichtet anerkannte Asylbewerber zur Mitwirkung bei Aberkennungsverfahren

Am späten Donnerstagabend hat der Deutsche Bundestag auf Antrag des Innenministers Horst Seehofer eine Gesetzesverschärfung für anerkannte Asylbewerber beschlossen. Demnach sind anerkannte Asylbewerber bei einer Überprüfung ihres Statuses durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Mitwirkung verpflichtet. Tun sie das nicht, kann das BAMF auch einfach nach Aktenlage entscheiden.