Am 13. November ging es vor dem Bundesverfassungsgericht um die Blockade gegen den Aufmarsch der Piusbrüder 2015 in Freiburg. Wie vielen anderen wurde Ernesto vorgeworfen mit seiner Teilnahme an der Blockade am Martinstor, sich wegen der „groben Störung“ einer Versammlung strafbar gemacht zu haben. Etwa eine halbe Stunde war der sogenannte Marsch für das Leben der Piusbrüder, bei dem sie Schwangerschaftsabbrüche mit Morden gleichsetzen, damals aufgehalten worden. Ernesto wurde im Nachgang zu 20 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt.
Er akzeptierte das Urteil nicht und ging mithilfe der Juristen Jakob Bach und David Werdermann den gang durch die Instanzen. Im Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, der am Donnerstag veröffentlicht wurde, betonte das Gericht zwar, dass auch eine solche Blockade, wenn sie „nicht ausschließlich auf die Störung, Verhinderung oder Sprengung einer anderen Versammlung gerichtet ist, sondern neben solchen Elementen auch ein eigenständiges Element der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung aufweist“ unter den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit fällt. Es erklärte allerdings: „Der Eingriff in die Versammlungsfreiheit durch die strafgerichtliche Verurteilung ist aber gerechtfertigt.“
Wir haben mit Ernesto gesprochen:
Zusätzlich haben wir mit David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der gemeinsam mit Jakob Bach federführend an der Verfassungsbeschwerde beteiligt war, gesprochen.

