Am Mittwoch 20.06.18 erlaubte das Freiburger Verwaltungsgericht die Route durch die Innenstadt für den Freiburger Christopher Streetday. Damit wurde den Veranstalter*innen Recht gegeben, welche einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt hatte, weil die Stadtverwaltung per Auflagenbescheid eine andere Route vorgeschrieben hatte, die größtenteils um die Altstadt herumführen sollte.
Die von der Stadt verordnete Route hatte der CSD-Verein im Vorfeld als „Route der Unsichtbarkeit“ bezeichnet, da sie nicht über die zentrale Kaiser-Josephsstraße, sondern außenrum verlaufen sollte. Die CSD Orga hatte deshalb im Verlauf der Woche einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. Damit klagte sie gegen die versammlungsrechtliche Auflage des Amt für öffentliche Ordnung.
Nach einem interfraktionellen Schreiben der Mehrheit der Fraktionen im Freiburger Gemeinderat, welche am letzten Donnerstag eine Route durch die Innenstadt gefordert hatte, musste die Entscheidung der Stadt letzte Montag am Hauptausschuss gerechtfertigt werden. Bürgermeister Breiter, Leiter des Dezernats IV und zuständig für das Amt für öffentliche Ordnung, und Dr. Schulz, stellvertretender Leiter des Amts für öffentliche Ordnung, gingen dabei selbst von einer Niederlage der Stadt aus und beharrten trotz dessen auf ihrer Ansicht bezüglich der Route.
Das Verwaltungsgericht konnte nun die Bedenken der Stadtverwaltung für Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht feststellen. Das zentrale Grundrecht der Versammlungsfreiheit habe Vorrang So heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts: „Die Auflage über die geänderte Wegstrecke trage dem Schutz der Versammlungsfreiheit, auf den sich der Veranstalter berufen könne, nicht hinreichend Rechnung.“
Neben der Route hatte der CSD-Verein noch gegen zwei weitere Punkte des Auflagenbescheids geklagt. Dieser hatte zum einen vorgesehen, dass eine Liste mit Namen und Wagenleiter*innen und Fahrer*innen herausgegeben werden. Dieser Punkt war am vergangenen Mittwoch zurückgezogen worden. Weiterhin lenkte die Stadt auch wegen der geforderten Absprache mit Gastronomien, um wildpinkeln entlang der Route zu vermeiden, ein und entschärfte aufgrund der kurzfristigen Planung die Formulierung. Gegen diesen Punkt wird der Verein bis zum CSD 2018 nicht weiter vorgehen. Die Kosten des gesamten Verfahrens muss die Stadt Freiburg tragen, schreibt der CSD auf seiner Homepage.
p { margin-bottom: 0.25cm; line-height: 120%; }a:link { }