Zweite Runde beim Oberlandesgericht Freiburg: Dürfen die Medien rassistische Äußerungen rassistisch nennen?

Dürfen die Medien rassistische Äußerungen rassistisch nennen?

und das rechte Auge ?

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Der AfD Funktionär und Anwalt Kloth trat vor einer Bürger*innenversammlung mit fremdenfeindlichen Äußerungen auf – RDL zeichnete diese auf und berichtete im Rahmen des journalistischen Auftrags. Die Darstellung sagte RA Kloth nicht zu und es kam zu einer weiteren Klage AfD gegen Medien. Heute fand ein Verhandlungstag des Berufungsverfahren statt. RDL Geschäftsführer Michael war als Vertreter unseres Radios dort und berichtet vom Ablauf.

Anhang um den gesellschaftlichen wie medienrechtlichen Kontext dieses Verfahrens ein wenig zu beleuchten:

Bereits am 25. April 1972 kommt das Bundesverfassungsgericht über die Bedeutung der Medien in der freiheitlichen Demokratie in einem Urteil vom zu dem Schluss, dass „die freie geistige Auseinandersetzung ein Lebenselement der freiheitlichen demokratischen Ordnung in der Bundesrepublik und für diese Ordnung schlechthin konstituierend ist. Sie beruht entscheidend auf der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit, die als gleichwertige Garanten selbständig nebeneinander stehen.“