Entscheidungsbekanntgabe erst am 21. Juli 16 in Sachen AfD-Kloth gegen RDL

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Entscheidungsbekanntgabe erst am 21. Juli 16 in Sachen AfD-Kloth gegen RDL

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Bei der mündlichen Verhandlung am 5.7.16 RDL Anwalt Dr. Kauß und Vors.Richter Dr.Knaup
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RDL

Völlig überraschend ergibt sich aus dem gestern dem RDL Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß zugegangenen Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 5. Juli 16, daß die Bekanntgabe des Beschlusses des Einzelrichter der 2.Zivilkammer des Landgerichtes nicht am 14. Juli sondern erst am 21. Juli 16 erfolgen wird. Die Bekanntgabe des Beschlußes  nach mündlicher Verhandlung über den Antrag des AfD Anwalts Kloth, daß RDL seine Berichterstattung über Kloths Auftritt auf der Bürgerinformationsveranstaltung zu einer Flüchtlingsunterkunft in Landwasser im Meinungs- wie Tatsachengehalt unterlassen soll, erfolgt dann um 12 Uhr in Raum 110 (Gebäude des OLG).

Nach dem juristischen Hinweis des Vorsitzenden der 2.Zivilkammer des Landgerichtes, Dr.Knaup, auf die Leitentscheidung des BGH 2005, die das "bewußte" Verschweigen  von Tatsachen als falsche Tatsachen-Behauptung eingestuft hat, sieht es eigentlich für die von dem AfD Parteiredner Kloth angestrengte Abgabe von Unterlassungserklärungen durch RDL eher sehr schlecht aus. Kloth war Anfang des Monats auch mit seinen erkennbar willkürlichen, im Fall RDL auch mit potentiell nötigender Wirkungen nicht ausschließemdem Strafanzeige gegen den gesetzlichen Vertreter des Radios wegen angeblicher Beleidigung bei der Staatsanwaltschaft Freiburg gescheitert. Die Praxis, zivilrechtliche Ansprüche mit Strafanträgen zu flankieren, scheint im Fall des AfD Vorstands-Beisitzer BHSW Kloth zum Standard Repertoire zu gehören.