Das von dem AFD-Mitglied bzw. Funktionär - u.a. Vorstand des KV Breisgau-Hochschwaruzwald - sowie Anwalt Kloth gegen RDL vor den Zivilgerichten angestrengte Verfahren wird in der 2. Runde vor dem OLG Karlsruhe - 14. Zivilkammer, Aussenstelle Freiburg - in mündlicher Verhandlung ausgestritten werden.
Kloth will nach seiner 3/4 Niederlage (an Hand Prozeskostenaufteilung) vor dem LG Freiburg jetzt durchsetzen, dass Radio Dreyeckland seine Rede in der städtischen Infoveranstaltung vom 1. Juni 2016 nicht als "rassistisch" bewerten kann.
RDL will demgegenüber u.a. erreichen, dass die Meinungsäusserung, Kloth sehe nach seiner "persönlichen Erfahrung" als Anwalt es als belegt ("beweisen") an, dass die Flüchtlinge gar keine wirklichen sind, eine zutreffende, weil den Redetatsachenkern erfassende Zusammenfassung aus dem Kontext ist. Die Rede war im übrigen den "Durchschnittsleser" des RDL-Blockbeitrags "vollumfänglich" neben dem Text als Audio zugänglich gemacht worden.
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