DB bleibt auf Mehrkosten von Stuttgart 21 sitzen

DB bleibt auf Mehrkosten von Stuttgart 21 sitzen

Der VGH Mannheim die Nichtzulassung der DB Berufungsklage gegen das Urteil des VG Stuttgart ausdrücklich bestätigt. Damit bleibt es bei der Kostentragungsobergrenze des Landes Baden- Württemberg. Lakonisch Verkehrsminister Einne Hermann: "Die Landesregierung wird sich nicht an Mehrkosten beteiligen, die über den vereinbarten Kostendeckel von 4,526 Milliarden Euro hinausgehen. Das haben wir der Bahn immer und immer wieder klar gesagt. Die Klage hatte von Anfang an keine Grundlage, es gab einen klaren Vertrag. In dem seit Ende 2016 laufenden Gerichtsverfahren hat das Land auch mehrfach Recht bekommen: Bei Stuttgart 21 trägt die Bahn die alleinige Verantwortung für die Finanzierung. Das Land muss seine Zuschüsse von immerhin 930 Millionen Euro nicht erhöhen. Und das Land wird seine Zuschüsse auch nicht erhöhen. Jetzt hat auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, was wir seit Jahren sagen: Die Bahn ist als Projektträgerin alleine für die Mehrkosten verantwortlich. Die sogenannte Sprechklausel verpflichtet das Land nicht zu weiteren Zahlungen. Gesprochen haben wir genug, gezahlt auch. Es war dringend Zeit, dass das jetzt auch juristisch ausdiskutiert ist.

Zum Hintergrund nur so viel:Als die Rahmenvereinbarung für Stuttgart 21 im Jahr 1995 geschlossen wurde, lag die Kostenschätzung bei ca. 4,9 Mrd. DM (etwa 2,5 Mrd. Euro). Bei Unterzeichnung des Finanzierungsvertrages am 2. April 2009 betrugen die zum Planungs- und Preisstand 1. Januar 2004 ermittelten Gesamtkosten 2,81 Mrd. Euro und wurden einschließlich einer allgemeinen Kostensteigerung auf 3,076 Mrd. Euro festgelegt. Gleichzeitig wurde für den Fall nicht kalkulierter Kosten- und Preissteigerungen ein Risikobudget in Höhe von 1,45 Mrd. Euro vereinbart. Der Vertrag erfasst damit eine Kostenobergrenze von 4,526 Mrd. Euro. Wird die Kostenobergrenze überschritten, so enthält der Finanzierungsvertrag die Regelung, dass die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (die DB-Töchter Netz, Station&Service sowie Energie) und das Land Gespräche aufnehmen. Das Land ist der Auffassung, zur Tragung von Mehrkosten nicht verpflichtet zu sein. In einem Kabinettsbeschluss vom 13. September 2011 hat die Landesregierung sich entsprechend positioniert und erklärt, dass das Land sich an Mehrkosten oberhalb von 4,526 Mio. Euro nicht beteiligen wird.

Die Bahn braucht für ihre Fehlplanungen jetzt weitere Kohle aus den Steuermitteln des Bundes. Gelckmeiert also so oder so dei Bürgerinnen. Diese allerdings beim gescheiterten Volksentscheid nicht den Stopp durchsetzen können