Freiheitsverlust der Woche vom 02. Mai 2017: Der Bundestag führt Sonderstrafrecht für Polizei ein

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Der Bundestag führt Sonderstrafrecht für Polizei ein

Der Bundestag hat am 27. April ein neuen Paragraphen für das Strafgesetzbuch beschlossen. Mit diesem sollen "tätliche Angriffe" auf "Amtsträger" mit mindestens drei Monaten Freiheitsentzug bestraft werden, unabhängig von der Schwere der Tat oder dem Bezug zu einer Amtshandlung. Ein kurzer Blick auf den Verlust von Menschen- und Bürger*innenrechten.