Freiheitsverlust der Woche vom 16. Mai 2017: Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten beschlossen.

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Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten beschlossen.

Die persönlichen Daten aller Flugreisenden werden in Zukunft in Deutschland für fünf Jahre gespeichert. Dem sogenannte „Fluggastdatengesetz“ wurde am vergangenen Freitag vom Bundesrat zugestimmt. Ein kurzer Blick auf den Verlust von Menschen- und Bürger*innenrechten.