trans*feindliche Deutsche Bahn: Deutsche Bahn muss binäre Anrede bei einer nicht-binären Person unterlassen

Deutsche Bahn muss binäre Anrede bei einer nicht-binären Person unterlassen

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Die sich trans*feindlich äußernde Deutsche Bahn schmückt sich ironischerweise mit dem "Railbow"
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Das Oberlandesgericht bestätigte kürzlich ein Urteil des Landgerichts Frankfurt, da die Berufung der angeklagten Deutschen Bahn nicht fristgerecht eingereicht wurde und somit unzulässig ist. Die DB muss bei einer nicht-binären Person nun endlich die geschlechterneutrale Anrede berücksichtigen. Im folgenden Gespräch hört ihr von Robin Nobicht. Robin ist die Person, die die Klage eingereicht hat.

Wir sprechen darüber, warum Robin gerade bei der DB eine Klage eingereicht hat, wie die DB sich bislang versucht zu rechtfertigen und sich trans*feindlich äußert und welche Auswirkungen das Urteil hat.