Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am vergangenen Dienstag, den 22.02. bei der Humboldt-Universität Berlin ihre erste Beanstandung nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) eingereicht.
Derzeit verhindert die Universität, dass trans, inter und nicht-binäre Studierende den ihrem Geschlecht entsprechenden Identitätsnamen führen, wenn noch keine amtliche Namensänderung stattfand und verstößt damit gegen das Diskriminierungsverbot. Mit der Beanstandung geht die GFF gegen strukturelle Diskriminierung in Berlin vor Gericht.
Im Gespräch erklärt Juristin und Projektkoordinatorin Soraia Da Costa Batista, wie die Humboldt-Universität gegen das Diskriminierungsverbot verstößt und wie die strategische Prozessführung der GFF allgemein und in Bezug auf den Klagefonds aussieht.