"Weil eine Stimmung entstand, dass man mit emanzipatorischer Politik keine Stimmen mehr kriegt": Dem Landesantidiskriminierungsgesetz Baden-Württemberg droht das Aus noch bevor es beschlossen wird

Dem Landesantidiskriminierungsgesetz Baden-Württemberg droht das Aus noch bevor es beschlossen wird

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Blaue Schrift in Großbuchstaben: "Bündnis für ein LADG"
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Bündnis für ein LADG

Das Landesantidiskriminierungsgesetz soll Diskriminierungen in und von Behörden regeln. Baden-Württemberg wäre das erste Flächenland, in dem ein solches Gesetz beschlossen wird. In Berlin gibt es ein solches Gesetz bereits seit vier Jahren, mit weiter gefassten Regularien, als der Gesetzes entwurf im südwestlichsten Bundesland Deutschlands - und es hat sich bewährt. Das sagt auch Andreas Foitzik vom "Bündnis für ein LADG", in dem mehr als 100 zivilgesellschaftliche Verbände das gemeinsame Ziel gesetzt haben ein Gleichbehandlungsgesetz zu erkämpfen.

Andreas Foitzik räumt im Gespräch mit RDL u.a. auch mit Falschbehauptungen auf, das Gesetz wäre ein "Bürokratiemonster", oder würde eine "Klagewelle" lostreten, würde es beschlossen werden.

Gleichzeitig weise der Gesetzesentwurf in Baden-Württemberg diverse Schwächen auf, wie Andreas Foiztzig im Interview außerdem erläutert und das "Bündnis für ein LADG" kritisiert. Beispielsweise würde es an Kompetenzen der Ombudsstelle (Beschwerde- und Schlichtungsstelle) mangeln oder sie seien unzureichend. Es bliebe ihr zu wenig Zeit für außergerichtliche Verfahren, aber v.a. wird kritisiert, dass dem Entwurf zufolge nicht nur Menschen, die sich von Diskriminierung durch Behörden ausgesetzt sehen, geschützt werden sollen. Behörden selbst könnten nach diesem Modell eines „Antidiskriminierungsgesetzes“ zufolge beispielsweise „ungebührliches Verhalten“ anmahnen.

Zusätzlich droht selbst dieser kritisierte Gesetzesentwurf zu Scheitern und Andreas Foitzik geht auf die Gründe dazu ein.