Kabinett beschließt neues Abschiebungs-Gesetz

Kabinett beschließt neues Abschiebungs-Gesetz

Das Kabinett hat gestern ein Gesetz beschlossen, das die Regeln für ausreisepflichtige Asylsuchende künftig massiv verschärft. Noch kurz vor der Kabinettssitzung hatten Grüne, FDP und Linke die Vorlage aus dem Innenministerium stark kritisiert.

Das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ sieht unter anderem Kürzungen beim Asylbewerberleistungs-Gesetz vor. Demnach sollen Personen, die bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben, weniger Geld bekommen. Sie würden damit unter den Regelsatz für Asylsuchende fallen.

Zudem sieht der Entwurf eine Ausweitung der Abschiebehaft vor. Nun sollen auch Personen in Haft genommen werden können, die sich weigern, bei Botschaften vorzusprechen und Papiere zu beantragen.

Aus dem nun vom Kabinett  verabschiedeten Entwurf sind einige besonders scharf kritisierte Passagen gestrichen worden. So ist  nun keine Inhaftierung ohne richterlichen Beschluss mehr möglich.

Der Gesetzesentwurf muss nun dem Bundestag vorgelegt werden.