Das befinden zumindest die Gerichte. In den letzten 20 Jahren gingen die Fälle von Vergewaltigungen, die mit einer Verurteilung endeten, von 22 auf 8% zurück. Das läge an einer "sehr konservativen" Einstellung der Gerichte, sagt Anita Eckhardt vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). Beispielsweise war lediglich im Jahr 1997 Vergewaltigung in der Ehe strafbar.
Eine Konvention des Europarats gegen Gewalt an Frauen soll im August in Kraft treten - und würde dann natürlich die Unzulänglichkeiten in Deutschland aufdecken. Diese würde den Kampf gegen Gewalt an Frauen zur “rechtsverbindlichen Verpflichtung machen,” und mehr als nur eine radikale Veränderung der problematischen Definition von Vergewaltigung in der deutschen Rechtssprechung anstoßen. Die Bundesrepublik hat diese Konvention noch nicht ratifiziert. Dieses Land ist wohl doch kein so ein tolles Vorbild für Gendergerechtigkeit...