„Nur die wenigsten sexuellen Übergriffe werden in Deutschland strafrechtlich geahndet. Die meisten Verfahren werden bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt, bevor es zu einer Anklage kommt.“ Zu diesem Schluss kommt der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotruf. Über die Lücken im Sexualstrafrecht hat Radio Corax mit Katja Grieger vom Bundesverband gesprochen.