Einleitung Planverfahren: Die dritte neue Windmühle aktueller Generation jetzt doch auf den Ochsenberg?

Die dritte neue Windmühle aktueller Generation jetzt doch auf den Ochsenberg?

ScreenshotUKA 11.11.24 Ochsenberg zw. Taibenkopf u Holzschlägermatte.png

Blaue Lagekartenzeichnung des verkleinerten Windstandorts Ochsenberg Zwischen Taubekopf im Norden und Holschlägermatte im Südwesten
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Quelle: 
Stadt Freiburg G24/205

Vier zusätzliche Windmühlen neuen Typs bringen den Öko-Strom in Freiburg auf dann immerhin 20-% Anteil an der Stromversorgung, so die Aussage des Gutachters Voigtländer im Umwelt- und Klima Ausschuß (UKA ) des Freiburger Rat am 11.11.2024.

Zwei neue Mühlen aktueller Generation sind mittlerweile anschlussfähig gebaut auf dem Taubenkopf.
Das Repowering der Holzschlägermatte und auf dem Rosskopf - statt 2 alte, 1 neue Mühle neuen Typs auf Freiburger Gemarkung- wird den Stromertrags-Gegenwert einer zusätzlichen (neuen) Windmühle zum Ökostromanteil in Freiburg  erbringen.
Für eine vierte Mühle neuen Typs schlägt nun die Freiburger Stadtverwaltung den Ochsenberg – wieder ! – vor.(Fläche siehe oben)
Dieser extrem windhöfige Standort war von der Salomon-Verwaltung 2018 aus dem Teil-Flächennutzungsplan Wind ausgeschlossen worden- aus naturschutzfachlichen Gründe: ein streng geschütztes Wanderfalken- Paar soll dort in der Nähe gesichtet worden sein.0:34
Mit dem Überfall auf die Ukraine haben sich nun die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert. Während der Regionalplan noch in der Anhörung befindlich ist, kann Freiburg seinen Teil-Flächen-Nutzungsplan Wind 2018 mit einer Änderung wieder aufgreifen. Siehe da: nach der Vorlage des Stadtplanungsamtes laufen seit Januar 2024 bereits die naturschutzfachlichen ein Jahres- Voruntersuchungen zu potentiellen naturschutzrechtlich bedenklichen Eingriffen. Die Kosten fallen dem Projektinteressenten Ökostromgruppe/Regiowind zur Last. Sie erhalten im Gegenzug die Daten aller Untersuchungen.
Am 26.11.24 soll der Gemeinderat die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens zum Teil-FNP Wind für eine gegenüber 2018 verkleinerte, gut angeschlosse und städtische Eigentums-Fläche auf dem Ochsenberg statt Nr.07 Schauinsland -Pflugeisen (G-18/041 bzw. G-18/041.1) beschliessen. In dem folgenden Verfahren werden alle potentiellen Kollisionen – auch der Abstand zum Naturschutzgebiet - zu prüfen sein. Auch die strengeren Anforderungen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs-Verfahrens sollen bereits abgearbeitet werden. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, die im 1. Halbjahr 2025 erfolgen soll, bereitet den Offenlagebeschluß des Rates danach vor.
Die Zustimmung im Ausschuss war einhellig.
Die DrucksachePDF icon TOP-Mappe von TOP 1 der 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 11.11.pdf
(kmm)
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