Vier zusätzliche Windmühlen neuen Typs bringen den Öko-Strom in Freiburg auf dann immerhin 20-% Anteil an der Stromversorgung, so die Aussage des Gutachters Voigtländer im Umwelt- und Klima Ausschuß (UKA ) des Freiburger Rat am 11.11.2024.
Zwei neue Mühlen aktueller Generation sind mittlerweile anschlussfähig gebaut auf dem Taubenkopf.
Das Repowering der Holzschlägermatte und auf dem Rosskopf - statt 2 alte, 1 neue Mühle neuen Typs auf Freiburger Gemarkung- wird den Stromertrags-Gegenwert einer zusätzlichen (neuen) Windmühle zum Ökostromanteil in Freiburg erbringen.
Für eine vierte Mühle neuen Typs schlägt nun die Freiburger Stadtverwaltung den Ochsenberg – wieder ! – vor.(Fläche siehe oben)
Dieser extrem windhöfige Standort war von der Salomon-Verwaltung 2018 aus dem Teil-Flächennutzungsplan Wind ausgeschlossen worden- aus naturschutzfachlichen Gründe: ein streng geschütztes Wanderfalken- Paar soll dort in der Nähe gesichtet worden sein.
Mit dem Überfall auf die Ukraine haben sich nun die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert. Während der Regionalplan noch in der Anhörung befindlich ist, kann Freiburg seinen Teil-Flächen-Nutzungsplan Wind 2018 mit einer Änderung wieder aufgreifen. Siehe da: nach der Vorlage des Stadtplanungsamtes laufen seit Januar 2024 bereits die naturschutzfachlichen ein Jahres- Voruntersuchungen zu potentiellen naturschutzrechtlich bedenklichen Eingriffen. Die Kosten fallen dem Projektinteressenten Ökostromgruppe/Regiowind zur Last. Sie erhalten im Gegenzug die Daten aller Untersuchungen.
Am 26.11.24 soll der Gemeinderat die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens zum Teil-FNP Wind für eine gegenüber 2018 verkleinerte, gut angeschlosse und städtische Eigentums-Fläche auf dem Ochsenberg statt Nr.07 Schauinsland -Pflugeisen (G-18/041 bzw. G-18/041.1) beschliessen. In dem folgenden Verfahren werden alle potentiellen Kollisionen – auch der Abstand zum Naturschutzgebiet - zu prüfen sein. Auch die strengeren Anforderungen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs-Verfahrens sollen bereits abgearbeitet werden. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, die im 1. Halbjahr 2025 erfolgen soll, bereitet den Offenlagebeschluß des Rates danach vor.
Die Zustimmung im Ausschuss war einhellig.
Die Drucksache TOP-Mappe von TOP 1 der 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 11.11.pdf
(kmm)