Die Schweiz erlaubt versuche bei Unmündigen

Die Schweiz erlaubt versuche bei Unmündigen

Am vergangenen Sonntag, 7. März stimmten die Schweizer Stimmbürger mit deutlicher Mehrheit einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen zu. Brisant: Der Artikel erlaubt grundsätzlich die "fremdnützige Forschung an Urteilsunfähigen". Dieser Dammbruch wurde vom Basler Appell gegen Gentechnologie als schweizweit beinnahe einzige Organisation öffentlich bekämpft. Der Verein hält die fremdnützige Forschung an Kindern, AlzheimerpatientInnen und geistig Behinderten nicht nur aus ethischen Gründen nach wie vor für inakzeptabel. Wie es weiter geht dazu Pascal Steck vom Basler Appell.

www.baslerappell.ch/