Am gestrigen Dienstag erklärte das Bundesinnenministerium überraschend, dass bereits seit dem 21. Oktober wieder das Dublin-Verfahren bei syrischen Staatsangehörigen angewendet werde. Das Verfahren war zunächst offiziell ausgesetzt worden, als im August immer mehr Menschen, vor allem aus Syrien, die EU-Außengrenzen überquerten. Laut Dublin III, wie die Regelung auch genannt wird, müssen AsylbewerberInnen in dem Land der EU Asyl beantragen, das sie zuerst betreten. Für viele würde das eine Registrierung in Kroatien oder Bulgarien und demzufolge auch eine Abschiebung aus Deutschland in diese Länder bedeuten. Lediglich Griechenland hat die Bundesregierung nach wie vor von der Regelung ausgenommen. Allerdings sind die Zahlen derer, denen eine Abschiebung droht, zunächst gering, weil seit August die wenigsten Flüchtlinge in den Ländern auf der Balkanroute registriert wurden und die chaotische Lage dort eine sogenannte Rückführung schwierig macht. Sowohl die SPD als auch der Chef des Bundesministeriums für Asyl und Migration BAMF reagierten überrascht und erklärten, sie seien nicht von Innenminister de Maizière informiert worden.