Gerichte haben bisher häufig Rechtsschutz gegen Abschiebung verweigert, weil die Betroffenen ja ohnehin nicht abgeschoben würden... dem Verfassungsgericht war diese Praxis des "wird schon nix passieren" nun im Falle von drei afghanischen Flüchtlingen zu locker. Das Urteil und seine Folgen kommentierte im Gespräch mit Radio Dreyeckland Wiebke Judith von Pro Asyl. Dabei geht sie auch auf ein speziell deutsches Verständnis der Dublin-Verfahrens über die Verteilung von Flüchtlingen in Europa ein.