Aus den Ausschüssen HFA v 13-3-23: Echt? 10 bzw. 30 m Abstand vom Synagogengedenkbrunnen bei Versammlungen. Selbst für antisemitische Putintrolls?

Echt? 10 bzw. 30 m Abstand vom Synagogengedenkbrunnen bei Versammlungen. Selbst für antisemitische Putintrolls?

Der Landtag in Baden-Württemberg hat sich angesichts einer Welle von mit antisemitischen Hass aufgeladen Demos von Quer"denkenden" mit Schutzmassnahmen für jüdische Einrichtungen und den gegen den NS-Terror gerichteten Gedenkorten Beschäftigt. Ergebnis: Die kommunalen Versammlungsbehörden sollen es richten meint der grünschwarze Mehltau.
Dies veranlasste Stadrat Saleh (Grüne) im HFA am 13.3.23 zu einer Nachfrage an die Verwaltung: 0:44

Neben dem Bürgermeister Breiter brachte der Leiter des Amt für Öffentliche Ordnung seine Vorstellung zum Schutz des Gedenkbrunnens am Platz der alten Synagoge den Rätinnen zur Kenntnis:1:21
Überraschung pur! Jedenfalls für Beobachter angesichts des Brunnen-Gelümmels von bekannt antisemitischen Dauerklientel aus der esoterisch-antisemitisch-reichsbürgerlich-nazistisch motivierten Szene von Putintrolls am 4.3.23 in Freiburg und deren Unterstützung durch den polizeilichen Einsatzleiter. Was stimmt da nun eigentlich Dr. Funk , Herr Semmling??