Frankreich: Eckpunkte der einheitlichen Rentenreform vorgestellt

Eckpunkte der einheitlichen Rentenreform vorgestellt

In Frankreich hat der sogenannte "Hochkommissar für die Rentenreform" seine Empfehlungen der Regierung übergeben. Nach 18 Monaten Beratungen mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände stellte er am gestrigen Donnerstag die Eckpunkte seiner Empfehlungen öffentlich vorgestellt.

Angekündigtes Ziel war es, aus den mehr als 40 verschiedenen Rentensysteme für verschiedene Berufsgruppen ein einheitliches Rentensystem zu machen. Geht es nach dem Hochkommissar für die Rentenreform, so soll das reguläre Renteneintrittsalter künftig für alle Beschäftigte bei 64 Jahre liegen. Die Berufstätigen dürfen auch früher oder später in Rente gehen, in welchem Fall sie jährlich 5 Prozent weniger beziehungsweise 5 Prozent mehr Rente bekommen. Jedes Kind soll ebenfalls ein Plus von 5 Prozent bei der Rente bringen. Das soll vor allem dagegen abhelfen, dass die Rentenbezüge von Frauen bislang im Schnitt rund 40 Prozent geringer sind als die von Männern.

Aktuell liegt der Renteneintrittsalter mit Anspruch auf einem vollen Rentensatz zwischen 62 und 67 Jahre, abhängig von der Anzahl an Beitragsjahren.

Nach dem Bericht für die Rentenreform soll ausserdem die Grundrente von 81 Prozent des Mindestlohns auf 85 Prozent des Mindestlohns angehoben werden und für alle Berufsgruppen gelten. Das soll etwa Landwirte begünstigen, für die bislang niedrigere Grundrenten galten.

Beiträge zur Rentenversicherung sollen alle Berufstätige leisten, allerdings wird die Beitragsbemessung auf 120.000 Euro Einkommen jährlich gedeckelt.

Die Regierung soll auf Grundlage dieses Berichts und dieser Empfehlungen im Laufe des Jahrs 2020 einen Gesetzentwurf für die Rentenreform vorlegen. Sie ist nicht von den Empfehlungen dieses Berichts gebunden, aber es wird erwartet, dass sie sich stark daran orientieren wird.

(mc)