Eilantrag gegen die Corona-Notbremse

Eilantrag gegen die Corona-Notbremse

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte kurz GFF hat Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgangssperre eingereicht, die im sogenannten Corona-Notbremsegesetz verankert ist. Zugleich stellte die GFF einen Eilantrag, damit das Bundesverfassungsgericht die nächtlichen Ausgangssperren einstweilen außer Kraft setzt.

Die GFF und die Beschwerdeführenden der demokratischen Oppositionsparteien verstehen ihren Antrag als konstruktive Verfassungsbeschwerde. Sie wollen nicht das ganze „Notbremsen“-Gesetz kippen, sondern richten sich gezielt gegen die aus ihrer Sicht verfassungswidrigen Ausgangssperren. Sie wollen erreichen, dass der Gesetzgeber statt der weitgehend symbolischen Ausgangssperren tatsächlich wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie trifft – insbesondere im Arbeitsleben.

Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft erklärte:

„Die Beschwerdeführenden ebenso wie die GFF sehen eine epidemische Notlage und bekennen sich ausdrücklich zum Ziel der Pandemiebekämpfung. Aber: Die geplante nächtliche Ausgangsperre ist wenig geeignet, nicht erforderlich und unangemessen. Seit Monaten belasten die Maßnahmen vor allem das Privatleben der Menschen sowie die Kulturbranche und weniger die Arbeitswelt, zum Beispiel große Unternehmen oder die Verwaltung. Wir streiten für ein schlüssiges und wirksames Gesamtkonzept zur Pandemiebekämpfung.“

Die Argumente der Beschwerde erläutert Prof. Mangold, Verfahrensbevollmächtigte der Uni Flensburg wie folgt:

„Die Ausgangssperre greift unmittelbar in die Ehe- und Familienfreiheit, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Allgemeine Handlungsfreiheit, mittelbar in die körperliche Unversehrtheit und die Berufs- und Eigentumsfreiheit. Die Regelung genügt jedoch bereits nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot. An einer hinreichenden Rechtfertigung fehlt es außerdem, weil sich die Ausgangssperre als unverhältnismäßig erweist.“