Am 13. März haben unsere Anwält:innen die ausführlichen Begründungen der Beschwerden gegen die Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland und RDL-Redakteuren eingereicht (siehe dazu unsere Pressemitteilung). Die grundsätzliche Bedeutung des Falls für die Pressefreiheit wird auch dadurch deutlich, dass die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) uns bei der Beschwerde unterstützt und notfalls auch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht begleiten würde (siehe PM der GFF).
„Die Durchsuchungsbeschlüsse waren von vorne bis hinten rechtswidrig. Die Presse muss kritisch über Medienverbote berichten dürfen – dazu gehört auch die Verlinkung von relevanten Seiten. Nur so können Leser*innen sich selbst informieren und eine Meinung bilden“, kritisiert David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF. Wir haben mit ihm gesprochen.