Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt Radio Dreyeckland: Beschwerdebegründung gegen Durchsuchungen eingereicht

Beschwerdebegründung gegen Durchsuchungen eingereicht

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„Die Durchsuchungsbeschlüsse waren von vorne bis hinten rechtswidrig." David Werdemann - Gesellschaft für Freiheitsrechte
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Gesellschaft für Freiheitsrechte

Am heutigen Montag, den 13. März, haben unsere Anwält:innen die ausführlichen Begründungen der Beschwerden gegen die Durchsuchungen der Radio-Räume, der Wohnung des verantwortlichen im Sinne des Presserechts von Radio Dreyeckland und eines langjährigen RDL-Redakteurs am Landgericht Karlsruhe eingereicht.

Die grundsätzliche Bedeutung des Falls für die Pressefreiheit wird auch dadurch deutlich, dass die renommierte Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) uns bei der Beschwerde unterstützt und notfalls auch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht begleiten würde (siehe PM der GFF vom heutigen Tag).

„Die Durchsuchungsbeschlüsse waren von vorne bis hinten rechtswidrig. Die Presse muss kritisch über Medienverbote berichten dürfen – dazu gehört auch die Verlinkung von relevanten Seiten. Nur so können Leser*innen sich selbst informieren und eine Meinung bilden“, kritisiert David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Dass das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Betroffenen der Hausdurchsuchungen bald zwei Monate danach immer noch nicht eingestellt wurde und die erhobenen Daten noch nicht gelöscht wurden, ist ein Skandal. Selbst das Bundesinnenministerium geht auf Anfrage nicht von einer Fortführung oder der Existenz einer Ersatzorganisation der verbotenen „Vereinigung“ Indymedia Linksunten aus. Die Freiburger Kriminalpolizei und in der Folge die Karlsruher Staatsanwaltschaft hätten also nie Ermittlungen gegen Radio Dreyeckland aufnehmen dürfen. Es gibt schlichtweg keine Vereinigung, die die Meldung vom 30.07.2022 hätte unterstützen können. Zudem hat sie lediglich sachlich über die Einstellung des Verfahrens wegen vermeintlicher „Bildung einer kriminelle Vereinigung“ im Fall von Indymedia Linksunten informiert.

Selbst die kontextualisierende Bildunterschrift zum verwendeten Foto, das angeblich Indiz für eine Sprachrohrfunktion des Artikels für Indymedia Linksunten sein soll, wurde von der Staatsanwaltschaft ignoriert.

Mit den beschlagnahmten Daten, die gespiegelt immer noch bei der Polizei liegen, wäre zusammen mit dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Karlsruhe gegen die komplette digitale Infrastruktur von RDL, eine der größten Redaktionsausforschungen der letzten Jahrzehnte möglich. Entgegen anderslautenden Behauptung der Karlsruher Staatsanwaltschaft kann Radio Dreyeckland belegen, dass der Angriff auf die Pressefreiheit der Freiburger Kriminalpolizei und der Karlsruher Staatsanwaltschaft ursprünglich selbst vor den IP-Adressen der Web-Hörer:innen von rdl.de nicht halt machte.

Dieser völlig unverhältnismäßige Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit muss in den baden-württembergischen Behörden personelle und strukturelle Konsequenzen haben.

Radio Dreyeckland, 13.03.2023