Der teilweise Aussetzung der Abschiebungen in Baden-Württemberg kann dieses Jahr tatsächlich kaum Winterabschiebestopp genannt werden - zu zahlreich sind die Ausnahmen. So kam es Mitte Januar auch wieder zu mindestens zwei Abschiebungen.
Am 21. Januar nachts um 02:15h wurde ein mazedonischer Flüchtling unerwartet aus Emmendingen abgeschoben, wie von lokalen Unterstützer_innen berichtet wurde. Sein Asylantrag sei als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt worden, auch seine schwere Herzerkrankung sei nicht als Grund gegen eine Abschiebung anerkannt worden. Am 4. Dezember habe er daher aus Furcht vor einer Abschiebung seine Einwilligung zu einer sogenannten „freiwilligen Ausreise“ unterschrieben und ihm sei auf der Ausländerbehörde des Landratsamts in Emmendingen ein Duldungsausweis mit Gültigkeit bis zum 14. April ausgestellt worden. Im Sozialamt sei ihm nach erneuter Rücksprache mit der Ausländerbehörde und unter Zuhilfenahme einer Übersetzerin mitgeteilt worden, dass er im März oder April ausreisen müsse. Völlig überraschend sei der Flüchtling dennoch bereits am 21. Januar nachts von fünf Polizisten zur Abschiebung abgeholt worden. Auf Nachfrage habe die Ausländerbehörde die Abschiebung damit begründet, dass der Betroffene nicht habe freiwillig ausreisen wollen. Wie dies mit seiner schriftlichen Erklärung zu vereinbaren ist, bleibt unklar. Auf Nachfrage von Radio Dreyeckland erklärte der Sachgebietsleiter der Ausländerbehörde, Sven Buchmüller, sofern es kein Missverständnis über das Ausreisedatum gegeben habe, könne es sich nur um einen Fehler der Behörden - sei es die Ausländerbehörde oder das Regierungspräsidium Karlsruhe - handeln.
In Konstanz wurde nach Informationen von des Blogs „esPRESSo“ am 22. Januar um ca. 5 Uhr ein Flüchtling aus Algerien abgeschoben. Die Umstände deuteten darauf hin, dass die Heimleiterin außerhalb der Dienstzeiten der Polizei die Tür geöffnet habe. Damit wäre das Sozialamt aktiv an der Abschiebung beteiligt, anstatt sich um seine eigentlichen Aufgaben der Unterbringung, Versorgung und Sozialbetreuung zu beschränken. Für die Flüchtlinge sei dies ein „ungeheurer Vertrauensbruch“, der insbesondere die traumatisierten Flüchtlinge treffe und auch die zukünftige Sozialarbeit im Flüchtlingslager erschwere.