Betroffene von Ermittlungen wegen Verwendung des Linksunten-Symbols wehren sich: Ermittlungen infolge des Linksunten-Verbot: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen baden-württembergischen LKA-Mitarbeiter

Ermittlungen infolge des Linksunten-Verbot: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen baden-württembergischen LKA-Mitarbeiter

Im Kontex des Ermittlungsverfahrens gegen drei Journalist*innen wegen des Vorwurfs der Verwendung des vom Bundesinnenministerium verbotenen Linksunten-Indymedia-Symbols (RDL berichtete) hat eine*r der Betroffenen, Detlef Georgia Schulze, jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Sachbearbeiter des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg erhoben. Der LKA-Sachbearbeiter Andrä habe seine Dienstpflicht verletzt, indem er zu den drei Betroffenen personenbezogene Ermittlungen durchführte, "ohne sich zuvor zu vergewissern, daß überhaupt eine Straftat vorliegt", insbesondere, ob entlastende Umstände vorlägen. Desweiteren habe es der LKA-Mitarbeiter versäumt, die Staatsanwaltschaft wie in der Strafprozessordnung vorgeschrieben unverzüglich über seine Schritte zu informieren, sondern sich der Leitung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft entzogen habe. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist an Ministerpräsident Kretschmann und Landesinnenminister Strobel gerichtet. Ergänzend stellte Detlef Giorgia Schulze einen Antrag auf Akteneinsicht.