Nach den Hausdurchsuchungen gegen Radio Dreyeckland machten viele empörte Stimmen klar: Es ist für viele auf den ersten Blick klar, dass das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden illegitim war.
Aber auch bei genauerer rechtlicher Betrachtung zeigen sich viele Widersprüche. Die hat insbesondere Detlef Georgia Schulze zutage gefördert: Detlef Georgia hat gezielt bei der zuständigen Karlsruher Staatsanwaltschaft und beim Bundesinnenministerium nachgefragt und die Rechtsprechung in anderen Fällen angeblicher Unterstützung von verbotenen Organisationen analysiert. Die Ergebnisse hat Detlef Georgia im Blog "Theorie als Praxis" bei den taz-blogs veröffentlicht und wir haben mit Detlef Georgia gesprochen.
In einem früheren Interview hatte Detlef Georgia Schulze bereits erklärt, dass der Tatvorwurf - die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung - voraussetzt, dass es diese Vereinigung überhaupt gibt. Und, gibt es linksunten.indymedia? Das Innenministerium weiß jedenfalls nichts davon. Und die Staatsanwaltschaft argumentiert fadenscheinig. Deren ursprünglich geplanter Zugriff auf die IP-Adressen der RDL-User*innen interessiert auf Detlef Georgias Intervention hin jetzt übrigens auch die Berliner Datenschutzbeauftragte. Zunächst haben wir nach Detlef Giorga Schulzes Anfrage beim BMI gefragt, ob dieses von einer Fortsetzung oder einer Ersatzorganisation von linksunten.indymedia weiß.
Interview Kurzfassung:
Ganzes Interview: