EU-Kommission für etwas schärferes Waffenrecht

EU-Kommission für etwas schärferes Waffenrecht

Nach den Erfahrungen bei mehreren terroristischen Anschlägen hat sich die EU-Kommission auf eine Richtlinie zur Verschärfung des Waffenrechtes geeinigt. Die Zustimmung der Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments zu der neuen Richtlinie gilt als sicher.

Nach der neuen Richtlinie soll es Privaleuten unter anderem verboten werden, vollautomatische Waffen und militärische Waffen zu besitzen. Auch vollautomatische Waffen, die zu halbautomatischen umgebaut wurden, sollen verboten werden. Waffen die zu Schreckschusswaffen umgebaut wurden, sollen in der gleichen Kategorie gelten, wie die Waffen aus denen sie umgebaut wurden. Damit berücksichtigt die Richtlinie die Möglichkeit, dass Waffen in ihren alten Zustand zurückgebaut werden. Bisher waren Schreckschusswaffen aller Art und Herkunft auf EU-Ebene nicht reguliert.

Terroristen und Amokläufer in der Gemeinschaft dürften von der neuen Richlinie nicht völlig enttäuscht sein. Allzuweit geht die Verschärfung nicht. So sind vollautomatische Waffen, die Dauerfeuer ermöglichen, zwar verboten, nicht aber halbautomatische Waffen, die bei jedem Schuss automatisch nachladen. Museen und Sammler dürfen auch weiter Kriegswaffen wie Maschinengewehre und Granatwerfer erwerben. Allerdings müssen die Händler die Waffen nun registrieren. Um gültig zu werden, muss die Richtlinie noch in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland dürfte das nationale Waffenrecht der Richtlinie bereits entsprechen.