Europäischer Gerichtshof erlaubt Klagen, wenn Sparmaßnahmen zur Verletzung von Grundrechten führen

Europäischer Gerichtshof erlaubt Klagen, wenn Sparmaßnahmen zur Verletzung von Grundrechten führen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass BürgerInnen der EU die Institutionen der EU auf Schadensersatz verklagen können, wenn durch Sparmaßnahmen ihre Grundrechte verletzt werden. Zum Beispiel könnten griechische Bürgerinnen und Bürger klagen, die gesundheitliche Schäden erlitten haben, weil aufgrund von Sparmaßnahmen der Troika die medizinische Versorgung in Griechenland schlechter wurde.

Das heißt aber noch nicht, dass solche Klagen in Zukunft einfach werden. Dies zeigt bereits der Anlass für die prinzipielle Feststellung der Klagemöglichkeit. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg wies die ihm vorliegende Klage von BankkundInnen zurück. Diese hatten die EU-Kommission und die Europäische Zentralbank auf Schadensersatz verklagt, weil bei der Sanierung von Banken auf Zypern auch Geldeinlagen herangezogen worden waren. Es handelte sich dabei um Geldeinlagen über 100 000 Euro für die der sogenannte Europäische Rettungsschirm nicht in vollem Umfang gebürgt hat. Die Bankenkrise auf Zypern war im wesentlichen eine Folge des Schuldenschnittes bei griechischen Staatspapieren.

Der finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen im EU-Parlament, Sven Giegold, begrüßte die Entscheidung des Gerichtes. Die Entscheidung würde helfen, die europäischen Grundrechte voranzubringen. Zugleich fand es Giegold aber auch richtig, dass das Gericht im konkreten Fall, den Eigentümern kein Recht auf Ersatz zugebilligt habe. „Das ist
eine gute Nachricht für die Durchsetzung der Gläubigerbeteiligung bei
Bankenkrisen." meint Giegold.