Europäischer Gerichtshof verurteilt Türkei zu einer Strafe jenseits von lächerlich

Europäischer Gerichtshof verurteilt Türkei zu einer Strafe jenseits von lächerlich

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGM) in Straßburg hat die Türkei verurteilt, weil sie ein Urteil des EuGM aus dem Jahre 2019 nicht umgesetzt hat, in dem das Gericht die sofortige Freilassung des Gründers der Kulturstiftung "Anadolu Kültür" Osman Kavala gefordert hatte. Kavala, der seit 2017 inhaftiert ist, wurde vorgeworfen, die Proteste gegen die Überbauung des Gezi-Parkes in Istanbul organisiert zu haben, um mit ihrer Hilfe die Regierung Erdogan zu stürzen. Erdogan selbst machte seinerzeit eine antisemitische Anspielung auf Kavala, indem er ihn als "Soros-Überbleibsel" bezeichnete. Gemeint ist der ungarische Jude George Soros. Kavala selbst ist nicht jüdischer Abstammung. Seither hat Osman Kavala keinen Tag in Freiheit verbracht und soll das auch nicht mehr, denn ein Gericht hat ihn mittlerweile zu lebenslanger Freiheitsstrafe ohne Begnadigungsmöglichkeit verurteilt. Der EuGM hat nun die Türkei dazu verurteilt, Osman Kavala 7500 Euro zu zahlen. Der Sprecher des türkischen Außenministeriums, Tanju Bilgic kritisierte das Urteil. Die Erwartungen der Türkei seien enttäuscht worden, meinte Bilgic. Das Urteil habe "einmal mehr Anlass dazu gegeben, den Ruf des Europäischen Menschenrechtssystems zu hinterfragen." Wo Herr Bilgic recht hat, hat er Recht, wenn auch in anderem Sinne als er es wohl gemeint hat. Als Mitglied des Europarates ist die Türkei dazu verpflichtet, Urteile des EuGM umzusetzen. Wenn sie es nicht tut, sieht man was geschieht.

jk