Finanzgericht weist Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit ab

Finanzgericht weist Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit ab

Das hessische Finanzgericht in Kassel hat den Verlust der Gemeinnützigkeit von Attac bestätigt. Am gestrigen Mittwoch wies das Gericht eine Klage der Nichtregierungsorganisation ab. Bereits seit 2014 kämpft Attac vor Gericht darum, weiterhin als gemeinnützige Organisation der politischen Bildung anerkannt zu werden. Zuletzt entschied das oberste Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, vergangenes Jahr, dass gemeinnützige Organisationen kein „allgemeinpolitisches Mandat“ hätten.

Allerdings kritisierte der vorsitzende Richter in Kassel gestern deutlich die engen Regeln für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, die der Bundesfinanzhof vorgegeben hat. Dessen Begriff von politischer Bildung sei klassisch und stünde gegen die deutlich weitere Definition des Bundesverfassungsgerichts. Es sei jetzt Aufgabe der Politik, das Gemeinnützigkeitsrecht zu überarbeiten, so der vorsitzende Richter. Es besteht zudem die Möglichkeit einer Revision.

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac war 2014 der Anfang einer ganzen Reihe von Verfahren gegen zivilgesellschaftliche Organisationen. So wurde im letzten Jahr beispielsweise der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes ebenfalls der Status als gemeinnützige Organisation aberkannt. Finanzminister Olaf Scholz hat zwar eine Überarbeitung der rechtlichen Grundlage angekündigt, bis dahin drohen aber vielen der betroffenen Vereine und Organisationen enorme finanzielle Schwierigkeiten.