Flüchtlingsrat kritisiert: Baden-Württemberg missachtet die Empfehlungen der Härtefallkommission

Flüchtlingsrat kritisiert: Baden-Württemberg missachtet die Empfehlungen der Härtefallkommission

 

Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind – zum Beispiel nach Ablehnung ihrer Asylantrages mitsamt Klage – haben die Option, eine Eingabe an die Härtefallkommission zu machen. Diese prüft nicht die Fluchtgründe oder die Situation im Heimatland, sondern die Integration der Person in Deutschland. Wer gut integriert ist, keine Straftaten begangen hat, gut deutsch spricht und Arbeit hat, sollte die Chance haben, bleiben zu können – so die Idee dahinter.

Die Prüfung ist streng. Die Kommission werden unter anderem vom Innenministerium, den kommunalen Spitzenverbänden, den beiden großen christlichen Kirchen, Sozialverbänden und dem Flüchtlingsrat benannt. Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln kann die Kommission beschließen, in einem bestimmten Fall ein Härtefallersuchen ans Innenministerium zu richten. Nur wenige Flüchtlinge erhalten diese Empfehlung.

Inzwischen missachtet das Innenministerium jedoch häufig die Empfehlungen der Kommission. Radio Dreyeckland sprach mit Sean McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates.